Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger befähigt zu pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Grundkompetenzen und damit zur Übernahme grundlegender Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen und Familien.
Im Rahmen dieser Berufsausbildung ist der Erwerb der FOR-Reife möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zur Abschlussprüfung. |