Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger befähigt zu pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Grundkompetenzen und damit zur Übernahme grundlegender Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen und Familien.
Voraussetzung: mindestens Hauptschulabschluss Klasse 9 und 10 Pflichtschuljahre
Umfang und Organisation der Ausbildung
Die zweijährige vollzeitschulische Ausbildung umfasst fachpraktischen Unterricht in Pflege, Erziehung und Hauswirtschaft, der durch Praktika in Kindergärten und Familien ergänzt und vertieft wird.
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife wird mit der Versetzung erreicht.
Prüfung
Die Ausbildung schließt mit zwei schriftlichen Prüfungen aus dem berufsbezogenen Bereich ab, die von der Lehrerkonferenz festgelegt werden.
Abschluss
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Sekundarabschluss I Fachoberschulreife
Ihre Chancen
Mit der Kombination Fachoberschulreife und Berufsausbildung erwerben Sie die Berechtigung, die Fachschule für Sozialpädagogik zu besuchen und sich dort zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher ausbilden zu lassen.
Sie können sich auch für die Ausbildung in der Klasse 11 und 12 entscheiden, die Sie direkt zur allgemeinen Fachhochschulreife führt.
Die möglichen Einsatzfelder
Zweitkraft im Kindergarten oder in der Kindertagesstätte, Kinderbetreuung in Familien, Krankenhäusern, Kinderheimen, Erholungsheimen.
Anmeldung und Information:
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein persönliches Beratungsgespräch, zu dem Sie bitte Ihr letztes Zeugnis und einen tabellarischen Lebenslauf mitbringen. Alle Fragen zum Erwerb der Fachoberschulreife und zur Ausbildung können hier umfassend beantwortet werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 02801 / 988 930-0
Ihre Ansprechpartner
- Frau Jaros (Schulberatung)
- Frau Erhardt (Schulsekretariat)
- Herr Dr. Feltes / Schulleiter
|