Erweiterte Aufnahmemöglichkeiten Erzieher:innen-Ausbildung

Auch mit Meisterbrief (als Hochschulzugangsberechtigung) ist die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher möglich. Näheres siehe Aufnahmevoraussetzungen der FSP.

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten des Aufstiegs-Bafögs in der konsekutiv Ausbildungsform (nicht in PiA)!
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Befristet bis zur Aufnahme zum Schuljahr 2023/24 gelten als gleichwertig anerkannte Qualifikation auch:

  • Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelor-Abschluss).
  • Berufsabschluss als Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Logopäde/Logopädin, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger, Familienpflegerin/Familienpfleger, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpädagogischen Einrichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
  • Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten des Aufstiegs-Bafögs in der konsekutiv Ausbildungsform (nicht in PiA)!
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/