Der Bildungsgang Fachschule für Heilpädagogik

Die Ausbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen ermöglicht Ihnen eine spezifische Erweiterung, Ergänzung und Vertiefung der Qualifikationen, die Sie durch Ihre bisherige(n) Ausbildung(en) und Berufserfahrungen bereits erworben haben.

Ausbildungsziel ist der Aufbau einer grundlegenden heilpädagogischen Kompetenz: Sie sind dann in besonderer Weise dazu befähigt, Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung, aber auch erwachsene und alte Menschen mit ganz unterschiedlichen geistigen, körperlichen oder/und psychischen Problemen zu fördern und zu unterstützen, damit Beeinträchtigungen so weit wie möglich verhindert, abgebaut oder kompensiert werden können und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann.

"Mehrwert" der Ausbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen

Entwicklung einer heilpädagogischen Haltung und Erweiterung und Vertiefung des Wissens und der Kompetenzen im spezifisch heilpädagogischen Bereich
Ausbau, Vertiefung des vorhandenen Wissens- und Kompetenzprofils insbesondere auch durch Reflexion von Praxiserfahrungen und viele praktische Anteile in den Methodenfächern, schulische Praxisbegleitung; allgemeiner Kompetenzzuwachs z.B. im Umgang mit sogenannten ‚schwierigen‘ oder verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen.

Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten und -felder:
Integrative bzw. inklusive Kitas; Frühförderung, u.a. in Frühförderstellen oder heilpädagogischen Praxen; Heilpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen in weiteren Arbeitsfeldern/Institutionen wie Wohngruppen, Werkstätten und Schulen

Möglichkeit tariflicher Höherstufung als Heilpädagogische Fachkraft
Grundsätzlich möglich gemäß TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst) und daran angepasste Tarifverträge Freier Träger: EG 9.

Aufstiegschancen:
Fachkraft für Inklusion in einer Einrichtung oder für mehrere Einrichtungen eines Trägers; Einrichtungsleitung u.a.

Aufnahmevoraussetzungen

  • z.Z. aufgrund verkürzter Ausbildung ausschließlich: 

  • Erstberuf als staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Erzieher, Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger und
  • Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.

Umfang und Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung findet in Teilzeitform statt und dauert z.Zt. zwei Jahre.
Die Unterrichtszeiten sind i.d.R. Montag- und Donnerstagsabend (18.00 Uhr – 21.15 Uhr) sowie vierzehntägig samstags (8.00 Uhr – 14.00 Uhr).

Inhalte und Methoden

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre (u.a. Recht)
  • Medizinische Grundlagen

 

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik (Allgemeine Heilpädagogik, Differentielle Heilpädagogik, Psychologie, Soziologie)
  • Theologisch/anthropologische/ethische Grundlagen der Heilpädagogik
     

Methoden der Heilpädagogik

  • bewegungsorientierte Verfahren (Psychomotorik)
  • Beratungsverfahren (v.a. systemische Beratung)
  • psychotherapeutisch orientierte Verfahren
     

Projektarbeit 

Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung (integriert in die Berufstätigkeit).

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei fächerübergreifenden Prüfungsarbeiten und einem Kolloquium.

Abschluss

  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin /staatlich anerkannter Heilpädagoge

    Bachelor Professional Sozialwesen.

    Der Berufsabschluss entspricht nach dem deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) der Stufe 6.

Ihre Chancen und mögliche Einsatzfelder

Durch den Erwerb der spezifischen Fachkenntnisse sowie von Personal- und Sozialkompetenz gewinnen Sie Professionalität hinzu und verbessern Ihre Position am Arbeitsmarkt,

• weil heilpädagogische Kompetenzen zunehmend gebraucht und nachgefragt werden;
• weil die Tendenz zur Professionalisierung (auch) im Sozial- u. Gesundheitswesen ungebrochen ist;
• weil Sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Weiterbildung nachweisen.

Integrativeinrichtungen aller Art, z.B. integrative bzw. inklusive Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Einrichtungen für Menschen mit besonderen Förderbedarf oder Behinderung wie z.B. Schulen oder Einrichtungen zur Integrationshilfe, Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Altenheime sowie heilpädagogische Wohngruppen der stationären Jugendhilfe. Im Rahmen der Umsetzung Inklusiver Pädagogik werden sich die Einsatzfelder für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen dynamisch entwickeln und verändern.

 

Anmeldung und Information

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein persönliches Beratungsgespräch, zu dem Sie bitte die erforderlichen Unterlagen (siehe rechts) mitbringen. Alle Fragen zum Erwerb der Fachoberschulreife und zur Ausbildung können hier umfassend beantwortet werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 02801 / 988 930-0.

Ihre Ansprechpartnerin

  • Frau Gardemann (Bildungsgangleiterin)

Anmeldung

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein persönliches Beratungsgespräch. Bitte bringen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen (siehe rechts) mit. Alle Fragen zur Ausbildung können hier umfassend beantwortet werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 02801 / 988 930-0.

 

Checkliste

Bei der Anmeldung werden benötigt:

  • Letztes Zeugnis (in Kopie)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Masernimpfung